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Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere)
-Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen-

aufgrund der Gefährdung der Geflügelbestände in Brandenburg durch Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wildvögel Wildvögel

Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt, ist eine Tierseuche und stellt eine außerordentliche Gefahr für unsere Geflügelbestände dar. Nach mehreren Ausbruchswellen seit 2016 hat das in den letzten drei Jahren andauernde und durch den Subtyp H5N1 dominierende hochpathogene AI (HPAI)-Geschehen eine neue Qualität angenommen.

Gab es eine Dynamik des Auftretens von HPAI insbesondere zu den Zeiten des Vogelzuges im Frühjahr und Herbst, scheint das Virus inzwischen dauerhaft in Europa zu zirkulieren und so zu einer enzootischen Situation und damit zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel und Geflügel zu führen.

Die seit Oktober 2023 in Europa charakterisierten H5N1 HPAI-Viren der Klade 2.3.4.4.b weisen neue und unterschiedliche Genotypen auf, die vermutlich durch Reassortierung zirkulierender HPAI-Viren mit verschiedenen lokalen LPAI-Viren entstanden sind. Es ist eine erhöhte Anzahl neuer Genotypen mit einem erneuten Trend zu mehr Regionalität festzustellen.

Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen durch Wildvögeln wird vom Friedrich-Loeffler-Institut regelmäßig neu bewertet.

Aktuell liegen in Deutschland und Europa nur wenige Meldungen zu Nachweisen von hochpathogenen H5-Viren bei gehaltenen und Wildvögeln vor.

Das Eintrags- und Verbringungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Veranstaltungen mit Geflügel sollte jedoch nicht unterschätzt werden.

Das Vorhandensein von H5-Antikörpern in adulten Wildvögeln nach überstandener Infektion in den letzten Jahren könnte die Gesamtsituation für betroffene Wildvögel positiv beeinflussen, eine fortgesetzte Viruszirkulation aber unerkannt lassen, da mehr Vögel zumindest teilweise vor schweren Erkrankungen und Tod geschützt sein könnten. Somit kann weiterhin ein Eintragsrisiko für Geflügelhaltungen bestehen, auch wenn in der Region kein auffälliges Wildvogelsterben beobachtet wurde.

Ach auf Grund der Dynamik und Mutationsfreudigkeit des Erregers muss immer wieder mit einer Veränderung des Risikos sowie einem möglichen Eintrag in Geflügelhaltungen gerechnet werden.

Nehmen Sie deshalb Ihre Verantwortung bewusst war, und überprüfen Sie dementsprechend die Einhaltung der Grundregeln, zu denen Sie als Tierhalter gesetzlich verpflichtet sind, um den Eintrag von Vogelgrippe-Viren in Ihren Bestand zu vermeiden.

Zum Schutz vor der Geflügelpest sollten Sie nachstehende Maßnahmen einhalten:

  1. Meldepflicht
    Wer Geflügel hält (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben), muss seinen Tierbestand unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt melden.
  2. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls. Sorgen Sie deshalb für entsprechende Einrichtungen am Stall (z. B. Desinfektionsmittelspender).
  3. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen
    Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall bzw. vor dem Stalleingang und sollte regelmäßig bei über 60 °C gewaschen und desinfiziert werden. Alternativ kann Einmalschutzkleidung verwendet werden. Diese ist nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungs- und Entsorgungshinweise. Insbesondere im Winter sind nur bestimmte Mittel wirksam (z. B. Peressigsäurepräparate).
  4. Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenständen zunächst gründlich gereinigt und nach dem Abtrocknen desinfiziert werden. Beachten Sie, dass Holzeinbauten nicht gut desinfiziert werden können. Ggf. sollten diese bei der nächsten Einstallung erneuert werden.
  5. Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter.
  6. Transportmittel für für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten möglichst nicht aus Holz sein und nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. Beim Transport verwendete Einstreu ist zu entsorgen.
  7. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.
  8. Sie sollten kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zukaufen. Suchen Sie keine anderen Geflügelbestände auf. Trennen Sie neue Tiere für mindestens 10 Tage vom Rest der Herde (Quarantäne). Halten Sie möglichst verschiedene Geflügelarten getrennt.
  9. Falls Sie mit Ihren Tieren an Ausstellungen oder Veranstaltungen teilnehmen, stellen Sie nur gesunde Tiere aus unauffälligen Beständen aus. Tiere, die eine Ausstellung besuchten, sollten nach Rückkehr mindestens 10 Tage im Quarantänebereich isoliert werden. Reinigen und desinfizieren Sie die verwendete Ausrüstung und Gerätschaften sofort nach Besuch einer Ausstellung.
  10. Auch auf Aufstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind an das aktuelle Risiko angepasste Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen wie die Möglichkeit der Quarantäne, Verwendung von Desinfektionsmittel (z.B. Seuchenmatte, Mittel zum Desinfizieren der Hände und von Gegenständen) und keine gemeinsame Verwendung von Ausrüstung und Gerätschaften.
  11. Führen Sie ein Bestandsregister. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet.
  12. Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter, sondern auch ein indirekter Kontakt durch Kot von Wildvögeln verhindert werden. Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden, am besten in verschlossenen Behältern ist möglich. Das Tränken und Füttern sollte nicht im Auslauf stattfinden (ausgenommen Weidehaltung). Nutzen Sie für das Tränken kein Oberflächenwasser und kein gesammeltes Regenwasser. Entfernen Sie Futterreste, um keine Wildvögel anzulocken.
  13. Krankheitsanzeichen abklären
    Mehr als 2 % Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden oder erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich durch einen Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt abzuklären und am Landeslabor Berlin-Brandenburg auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen.
  14. Befindet sich der Bestand in einem Restriktionsgebiet (Schutz- oder Überwachungszone), müssen zusätzlich die von der Veterinärbehörde angeordneten Maßnahmen beachtet werden.
  15. Unterbinden Sie den Zutritt für fremde Personen und lassen Sie nur Personen in den Bestand, die diesen unbedingt aufsuchen müssen (Tierarzt, Amtstierarzt).
  16. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) dürfen nicht verfüttert werden. Lagern Sie generell Abfälle vogelsicher, indem Sie z.B. Mist- und Komposthaufen abdecken.
  17. Halten Sie die Stallungen in einem guten baulichen Zustand, um sie leichter reinigen und desinfizieren zu können.
  18. Führen Sie regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch. Katzen reichen dabei nicht aus.
  19. Verwenden Sie Eierpappkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch. Auch eine Abgabe von Eiern mit diesen Kartons kann zu einer Verschleppung führen. Denken Sie dabei auch an das Risiko einer menschlichen Infektion.
  20. Weitere Informationen erhalten Sie:

aufgrund der Gefährdung der Geflügelbestände in Brandenburg durch Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wildvögel Wildvögel

Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt, ist eine Tierseuche und stellt eine außerordentliche Gefahr für unsere Geflügelbestände dar. Nach mehreren Ausbruchswellen seit 2016 hat das in den letzten drei Jahren andauernde und durch den Subtyp H5N1 dominierende hochpathogene AI (HPAI)-Geschehen eine neue Qualität angenommen.

Gab es eine Dynamik des Auftretens von HPAI insbesondere zu den Zeiten des Vogelzuges im Frühjahr und Herbst, scheint das Virus inzwischen dauerhaft in Europa zu zirkulieren und so zu einer enzootischen Situation und damit zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel und Geflügel zu führen.

Die seit Oktober 2023 in Europa charakterisierten H5N1 HPAI-Viren der Klade 2.3.4.4.b weisen neue und unterschiedliche Genotypen auf, die vermutlich durch Reassortierung zirkulierender HPAI-Viren mit verschiedenen lokalen LPAI-Viren entstanden sind. Es ist eine erhöhte Anzahl neuer Genotypen mit einem erneuten Trend zu mehr Regionalität festzustellen.

Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen durch Wildvögeln wird vom Friedrich-Loeffler-Institut regelmäßig neu bewertet.

Aktuell liegen in Deutschland und Europa nur wenige Meldungen zu Nachweisen von hochpathogenen H5-Viren bei gehaltenen und Wildvögeln vor.

Das Eintrags- und Verbringungsrisiko für die Hausgeflügelbestände durch Veranstaltungen mit Geflügel sollte jedoch nicht unterschätzt werden.

Das Vorhandensein von H5-Antikörpern in adulten Wildvögeln nach überstandener Infektion in den letzten Jahren könnte die Gesamtsituation für betroffene Wildvögel positiv beeinflussen, eine fortgesetzte Viruszirkulation aber unerkannt lassen, da mehr Vögel zumindest teilweise vor schweren Erkrankungen und Tod geschützt sein könnten. Somit kann weiterhin ein Eintragsrisiko für Geflügelhaltungen bestehen, auch wenn in der Region kein auffälliges Wildvogelsterben beobachtet wurde.

Ach auf Grund der Dynamik und Mutationsfreudigkeit des Erregers muss immer wieder mit einer Veränderung des Risikos sowie einem möglichen Eintrag in Geflügelhaltungen gerechnet werden.

Nehmen Sie deshalb Ihre Verantwortung bewusst war, und überprüfen Sie dementsprechend die Einhaltung der Grundregeln, zu denen Sie als Tierhalter gesetzlich verpflichtet sind, um den Eintrag von Vogelgrippe-Viren in Ihren Bestand zu vermeiden.

Zum Schutz vor der Geflügelpest sollten Sie nachstehende Maßnahmen einhalten:

  1. Meldepflicht
    Wer Geflügel hält (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben), muss seinen Tierbestand unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt melden.
  2. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls. Sorgen Sie deshalb für entsprechende Einrichtungen am Stall (z. B. Desinfektionsmittelspender).
  3. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen
    Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall bzw. vor dem Stalleingang und sollte regelmäßig bei über 60 °C gewaschen und desinfiziert werden. Alternativ kann Einmalschutzkleidung verwendet werden. Diese ist nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden. Bitte achten Sie auf die Anwendungs- und Entsorgungshinweise. Insbesondere im Winter sind nur bestimmte Mittel wirksam (z. B. Peressigsäurepräparate).
  4. Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenständen zunächst gründlich gereinigt und nach dem Abtrocknen desinfiziert werden. Beachten Sie, dass Holzeinbauten nicht gut desinfiziert werden können. Ggf. sollten diese bei der nächsten Einstallung erneuert werden.
  5. Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter.
  6. Transportmittel für für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sollten möglichst nicht aus Holz sein und nach jeder Verwendung unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. Beim Transport verwendete Einstreu ist zu entsorgen.
  7. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.
  8. Sie sollten kein Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler zukaufen. Suchen Sie keine anderen Geflügelbestände auf. Trennen Sie neue Tiere für mindestens 10 Tage vom Rest der Herde (Quarantäne). Halten Sie möglichst verschiedene Geflügelarten getrennt.
  9. Falls Sie mit Ihren Tieren an Ausstellungen oder Veranstaltungen teilnehmen, stellen Sie nur gesunde Tiere aus unauffälligen Beständen aus. Tiere, die eine Ausstellung besuchten, sollten nach Rückkehr mindestens 10 Tage im Quarantänebereich isoliert werden. Reinigen und desinfizieren Sie die verwendete Ausrüstung und Gerätschaften sofort nach Besuch einer Ausstellung.
  10. Auch auf Aufstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind an das aktuelle Risiko angepasste Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen wie die Möglichkeit der Quarantäne, Verwendung von Desinfektionsmittel (z.B. Seuchenmatte, Mittel zum Desinfizieren der Hände und von Gegenständen) und keine gemeinsame Verwendung von Ausrüstung und Gerätschaften.
  11. Führen Sie ein Bestandsregister. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet.
  12. Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Hier soll nicht nur ein direkter, sondern auch ein indirekter Kontakt durch Kot von Wildvögeln verhindert werden. Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden, am besten in verschlossenen Behältern ist möglich. Das Tränken und Füttern sollte nicht im Auslauf stattfinden (ausgenommen Weidehaltung). Nutzen Sie für das Tränken kein Oberflächenwasser und kein gesammeltes Regenwasser. Entfernen Sie Futterreste, um keine Wildvögel anzulocken.
  13. Krankheitsanzeichen abklären
    Mehr als 2 % Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden oder erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich durch einen Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt abzuklären und am Landeslabor Berlin-Brandenburg auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen.
  14. Befindet sich der Bestand in einem Restriktionsgebiet (Schutz- oder Überwachungszone), müssen zusätzlich die von der Veterinärbehörde angeordneten Maßnahmen beachtet werden.
  15. Unterbinden Sie den Zutritt für fremde Personen und lassen Sie nur Personen in den Bestand, die diesen unbedingt aufsuchen müssen (Tierarzt, Amtstierarzt).
  16. Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) dürfen nicht verfüttert werden. Lagern Sie generell Abfälle vogelsicher, indem Sie z.B. Mist- und Komposthaufen abdecken.
  17. Halten Sie die Stallungen in einem guten baulichen Zustand, um sie leichter reinigen und desinfizieren zu können.
  18. Führen Sie regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durch. Katzen reichen dabei nicht aus.
  19. Verwenden Sie Eierpappkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch. Auch eine Abgabe von Eiern mit diesen Kartons kann zu einer Verschleppung führen. Denken Sie dabei auch an das Risiko einer menschlichen Infektion.
  20. Weitere Informationen erhalten Sie:

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